KI-Nutzung in der Abschlussarbeit kennzeichnen 2026: Deklaration, KI-Erklärung und Hochschulregeln
Du hast ChatGPT genutzt, um deine Gliederung zu strukturieren, DeepL für die Übersetzung eines Abstracts eingesetzt oder dir mit einem KI-Tool eine Zusammenfassung deines Forschungsstands erstellen lassen – und jetzt stellt sich die Frage, ob und wie du diese KI-Nutzung in deiner Abschlussarbeit kennzeichnen musst. Die Antwort ist an fast jeder deutschsprachigen Hochschule mittlerweile eindeutig: Wenn ein KI-Tool inhaltlich zum Ergebnis deiner Arbeit beigetragen hat, gehört das offengelegt – in welcher Form genau, hängt von deiner Prüfungsordnung ab.
Diese Offenlegungspflicht ist kein bürokratisches Hindernis, sondern die logische Erweiterung eines Prinzips, das es schon lange vor ChatGPT gab: Du versicherst mit deiner Eigenständigkeitserklärung, dass du transparent gemacht hast, welche Hilfsmittel du verwendet hast. KI-Tools sind ein Hilfsmittel wie jedes andere – nur eben eines, dessen Einsatz von außen schwer nachweisbar ist. Genau deshalb verlangen Hochschulen jetzt eine aktive, ehrliche Deklaration statt einer nachträglichen Detektion.
Dieser Artikel zeigt dir, was du konkret kennzeichnen musst, wie unterschiedliche Hochschulen das regeln, welche Formulierungen in echten Eigenständigkeitserklärungen deutscher Hochschulen verwendet werden und wie ein KI-Verzeichnis aufgebaut ist – damit du deine Arbeit sauber und ohne Risiko einreichst.
Warum die Kennzeichnung heute Pflicht ist
Die Eigenständigkeitserklärung ist in aller Regel eine eidesstattliche Versicherung: Du bestätigst schriftlich, dass du deine Arbeit selbstständig verfasst und alle Hilfsmittel angegeben hast. Bis vor wenigen Jahren bezog sich das fast ausschließlich auf Literatur und Zitate. Mit generativen KI-Tools ist eine neue Kategorie von Hilfsmitteln entstanden, die Texte, Gliederungen und Argumentationsstrukturen mitgestalten kann, ohne dass das im fertigen Dokument sichtbar ist.
Genau hier liegt der Kern der neuen Regeln: Nicht die Nutzung von KI ist das Problem, sondern die fehlende Offenlegung. Ohne Kennzeichnung entsteht der Eindruck, ein Textabschnitt stamme vollständig aus deiner eigenen Feder – das verletzt das Prinzip der Eigenleistung, unabhängig davon, wie gut oder schlecht der KI-Anteil tatsächlich war. Ein Verbot von KI-Tools generell empfiehlt sich aus Sicht vieler Hochschuldidaktiker nicht, weil der Umgang mit KI selbst zu einer relevanten wissenschaftlichen Kompetenz geworden ist. Die Lösung ist deshalb Transparenz statt Verbot – dokumentierte, kennzeichnungspflichtige Nutzung statt stillschweigendem Einsatz.
Video: Müssen KI-Tools in wissenschaftlichen Arbeiten gekennzeichnet werden? (KI-Campus)
Was genau musst du kennzeichnen?
Eine in mehreren Handreichungen genutzte Entscheidungshilfe (in Anlehnung an eine Handreichung der Universität Stuttgart für Prüfende) fragt im Kern zwei Dinge: Haben Studierende während der Prüfungssituation Zugang zu KI-Werkzeugen, und kann die geforderte Eigenleistung durch deren Nutzung erbracht oder erleichtert werden? Für eine Abschlussarbeit, die zu Hause verfasst wird, ist die Antwort auf beide Fragen fast immer „ja“ – und genau deshalb ist bei Abschlussarbeiten eine explizite Kennzeichnungspflicht der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Kennzeichnungspflichtig sind in der Praxis typischerweise:
- Von KI generierte oder umformulierte Textpassagen, auch wenn du sie anschließend überarbeitet hast
- KI-gestützte Recherche, deren Ergebnisse du in die Arbeit übernommen hast
- Von KI erstellte Gliederungsvorschläge oder Argumentationsstrukturen
- KI-generierte Abbildungen, Visualisierungen oder Diagramme
- KI-gestützte Zusammenfassungen von Quellen, die du für deine Argumentation nutzt
Nicht automatisch kennzeichnungspflichtig – aber hochschulabhängig – sind reine Rechtschreib- und Grammatikkorrekturen sowie einfache Übersetzungshilfen. Dazu mehr im Abschnitt zu Whitelist-Tools weiter unten.
Die unterschiedlichen Modelle der Hochschulen
Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung – jede Hochschule, teils sogar jeder Fachbereich, legt eigene Vorgaben fest. Die HTW Berlin etwa stellt Lehrenden und Studierenden vier unterschiedliche Vorlagen für die Eigenständigkeitserklärung zur Verfügung, je nach Regelungsmodell:
| Modell | Was das bedeutet |
|---|---|
| KI-kennzeichnungspflichtig | KI-Nutzung ist erlaubt, muss aber vollständig dokumentiert werden (KI-Verzeichnis, ggf. Prompts/Outputs im Anhang) |
| KI-nicht kennzeichnungspflichtig | Bestimmte, meist einfache Hilfsmittel gelten als freigegeben und müssen nicht einzeln dokumentiert werden |
| KI-Verbot | Keine generativen KI-Tools gestattet, meist wenn das eigenständige Schreiben selbst die Prüfungsleistung ist |
| Kurzvariante | Kompakte Erklärung für Fälle mit geringem oder klar abgrenzbarem KI-Einsatz |
Andere Hochschulen kombinieren diese Modelle mit einer Lernziel-Orientierung: Die TU Berlin unterscheidet in ihren Formulierungsvorlagen etwa danach, ob es im jeweiligen Modul primär darum geht, KI-Tools kritisch einzuschätzen, oder darum, sie professionell für wissenschaftliches Schreiben einzusetzen – mit jeweils leicht unterschiedlichen Erklärungstexten. Die praktische Konsequenz für dich: Verlasse dich nie auf eine allgemeine Vorlage aus dem Netz, sondern lade dir die aktuelle Eigenständigkeitserklärung deines Prüfungsamts herunter, bevor du sie unterschreibst.
Formulierungsbeispiele für die KI-Erklärung
Um zu zeigen, wie konkret diese Erklärungen in der Praxis aussehen, hier drei reale Formulierungstypen, wie sie unter anderem in einer Handreichung der HWR Berlin für Lehrende dokumentiert sind:
Bei erlaubter, kennzeichnungspflichtiger Nutzung
„Generative KI-Anwendungen habe ich zur Informationsgewinnung und/oder zur Überarbeitung meines Textes verwendet. Die mittels KI-Anwendung gefundenen Ergebnisse habe ich eigenständig überprüft und mir zu eigen gemacht. Textstellen, die mittels generativer KI-Anwendungen erstellt oder verändert wurden, habe ich entsprechend gekennzeichnet.“
Lernzielorientiert (kritische Einordnung von KI-Tools)
„Ich erkläre hiermit, dass ich nur die erlaubten und dokumentierten Hilfsmittel benutzt habe. Ich versichere, dass die Kennzeichnung des KI-Einsatzes vollständig ist. Im Verzeichnis ‚Übersicht verwendeter Hilfsmittel‘ habe ich die verwendeten KI-Tools mit ihrem Produktnamen und meiner Bezugsquelle aufgeführt.“
Bei einem Verbot von KI-Tools
„Mir ist bekannt, dass IT-/KI-gestützte Schreibwerkzeuge unerlaubte Hilfsmittel sind und von mir nicht verwendet wurden.“
Diese drei Beispiele zeigen die Bandbreite: von der aktiven Dokumentation über die lernzielbezogene Selbstversicherung bis zur expliziten Verneinung jeder KI-Nutzung. Übernimm nie eine dieser Formulierungen wortwörtlich, ohne sie mit der Vorlage deiner eigenen Hochschule abzugleichen – die genaue Formulierung entscheidet rechtlich darüber, was du versicherst.
Das KI-Verzeichnis: Prompts und Outputs dokumentieren
Wenn deine Hochschule ein KI-Verzeichnis verlangt, wird darin für jedes verwendete Tool festgehalten, wofür es eingesetzt wurde und welche Teile der Arbeit betroffen sind. Eine gängige Tabellenstruktur sieht so aus:
| KI-basiertes Hilfsmittel | Einsatzform | Betroffene Teile der Arbeit |
|---|---|---|
| DeepL Translate | Übersetzung von Textpassagen | Gesamte Arbeit |
| ChatGPT (OpenAI) | Erstellung von Textvorschlägen, im Text gekennzeichnet | Kapitel 1, Abschnitt 2 |
| KI-Tool zur Recherche | Zum Thema befragt, Ergebnisse mit eigener Recherche verglichen | Kapitel 2, komplette Chat-Historie im Anhang |
Je nach Prüfungsordnung reicht diese Tabellenform, oder es wird zusätzlich ein Textverzeichnis unter der Rubrik „Hilfsmittel & Literatur“ verlangt, in dem jedes Tool mit Produktname, Bezugsquelle (z. B. URL) und genutzter Funktion aufgeführt wird – ähnlich wie ein Literaturverzeichnis, nur für digitale Werkzeuge.

KI-Inhalte im Text korrekt zitieren
Für die Zitation von KI-generierten Inhalten im Fließtext hat sich ein an die APA-Richtlinien angelehntes Format etabliert, das KI-Tools wie Software behandelt (Publication Manual, Abschnitt 10.10):
OpenAI. (2026). ChatGPT [Large language model]. https://chat.openai.com/chat
Bei wörtlicher Übernahme eines KI-generierten Satzes zitierst du wie ein Zitat aus einer Quelle, bei einer Paraphrase entsprechend mit „vgl.“ – jeweils mit Verweis auf das Tool und das Ausgabedatum. Halte zusätzlich die verwendeten Prompts fest, falls deine Hochschule das verlangt; das ist deutlich schneller dokumentiert, als es sich anhört, wenn du dir angewöhnst, Prompts direkt beim Schreiben in eine separate Datei zu kopieren.
Whitelist-Tools: Was zählt nicht als KI-Nutzung?
Manche Hochschulen führen eine sogenannte Whitelist von Werkzeugen, die als so elementar gelten, dass sie nicht einzeln angezeigt werden müssen. In den von uns eingesehenen Beispielen tauchen dabei regelmäßig auf:
- Word-Rechtschreibkorrektur
- DeepL (Übersetzung)
- Bing (Websuche)
- Duden Mentor (Grammatikprüfung)
Wichtig: Das ist ein Beispiel aus konkreten Hochschul-Handreichungen, keine bundesweit gültige Liste. An anderen Hochschulen kann selbst DeepL kennzeichnungspflichtig sein, insbesondere wenn es nicht nur übersetzt, sondern auch umformuliert (etwa über DeepL Write). Prüfe im Zweifel direkt bei deinem Prüfungsamt nach, statt dich auf eine Whitelist einer anderen Hochschule zu verlassen.
Was passiert bei fehlender Kennzeichnung?
Da die Eigenständigkeitserklärung in der Regel eine eidesstattliche Versicherung ist, wird eine fehlende oder unvollständige Kennzeichnung nicht als kleiner Formfehler behandelt, sondern in vielen Prüfungsordnungen als verstecktes Plagiat beziehungsweise Täuschungsversuch gewertet – unabhängig davon, wie viel Text tatsächlich von KI stammt. Die konkreten Konsequenzen variieren zwischen Hochschulen und reichen von Punktabzug über das Nichtbestehen der Arbeit bis zu einem formellen Täuschungsverfahren. Wer explizit ausgeschlossene Tools trotzdem nutzt, verstößt zusätzlich gegen die Vorgaben der Prüferin oder des Prüfers, selbst wenn die Kennzeichnung an sich korrekt erfolgt wäre.
Die gute Nachricht: Das Risiko ist fast immer selbstverschuldet vermeidbar. Eine vollständige, ehrliche Deklaration schützt dich – auch wenn der KI-Anteil an einzelnen Stellen höher war, als dir im Nachhinein lieb ist. Transparenz ist in aller Regel die sicherere Strategie als der Versuch, KI-Spuren nachträglich zu verschleiern.
Schritt-für-Schritt-Checkliste
- Lade dir die aktuell gültige Eigenständigkeitserklärung deines Prüfungsamts herunter – nicht eine generische Vorlage aus dem Netz
- Kläre frühzeitig mit deiner Betreuerin oder deinem Betreuer, welches Modell (kennzeichnungspflichtig, Whitelist, Verbot) für deine Arbeit gilt
- Dokumentiere jedes verwendete KI-Tool laufend während des Schreibprozesses, statt am Ende aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren
- Speichere relevante Prompts und Chat-Verläufe direkt beim Schreiben in einer separaten Datei
- Kennzeichne KI-unterstützte Textstellen im Manuskript selbst, nicht nur im Anhang
- Vergleiche deine finale KI-Erklärung mit der offiziellen Vorlage, bevor du sie unterschreibst
Wenn du mit Tesify schreibst, lässt sich dieser letzte Punkt deutlich vereinfachen: Die Plattform hält für jeden KI-unterstützten Arbeitsschritt fest, wofür ein Tool genutzt wurde, sodass du am Ende nicht mühsam rekonstruieren musst, welche Passagen KI-Unterstützung hatten – die Dokumentation für dein KI-Verzeichnis entsteht während des Schreibens mit, statt sie nachträglich zusammensuchen zu müssen. Eine ausführliche Einordnung, was die neue EU-weite KI-Kennzeichnungspflicht konkret für Abschlussarbeiten bedeutet, liefert außerdem der Leitfaden zum EU AI Act von Tesify.io.
FAQ
Muss ich jede KI-Nutzung in meiner Abschlussarbeit angeben?
Grundsätzlich ja, sobald das Tool inhaltlich zum Ergebnis deiner Arbeit beiträgt – etwa durch Textvorschläge, Gliederungshilfe oder Zusammenfassungen. Reine Rechtschreibprüfung wird an manchen Hochschulen als nicht anzeigepflichtig eingestuft. Maßgeblich ist immer die Prüfungsordnung deiner Hochschule.
Reicht ein Satz in der Eigenständigkeitserklärung oder brauche ich ein KI-Verzeichnis?
Das hängt vom Modell deiner Hochschule ab. Manche verlangen nur einen ergänzenden Satz zur KI-Nutzung, andere ein vollständiges KI-Verzeichnis im Anhang mit Produktname, Einsatzform und betroffenen Kapiteln. Prüfe die aktuelle Vorlage deines Prüfungsamts.
Was passiert, wenn ich KI-Nutzung nicht kennzeichne?
Fehlende Kennzeichnung kann als verstecktes Plagiat und Täuschungsversuch gewertet werden, da die Eigenständigkeitserklärung in der Regel eine eidesstattliche Versicherung ist. Die Folgen reichen von Punktabzug über eine nicht bestandene Arbeit bis zu einem Verfahren wegen Täuschung – abhängig von der Prüfungsordnung.
Zählt DeepL oder die Word-Rechtschreibprüfung als KI-Nutzung?
An manchen Hochschulen stehen einfache Hilfsmittel wie Word-Rechtschreibkorrektur, DeepL oder Duden Mentor auf einer sogenannten Whitelist und gelten als nicht anzeigepflichtig. Das ist aber keine bundesweite Regel – frag im Zweifel dein Prüfungsamt, bevor du ein Tool ungekennzeichnet lässt.
Darf ich KI nutzen, wenn meine Hochschule sie explizit verbietet?
Nein. Wenn eine Prüferin oder ein Prüfer die Nutzung von KI-Tools schriftlich ausgeschlossen hat, gilt das Verbot verbindlich. Ein Verstoß wird unabhängig von der Qualität der Arbeit als Täuschungsversuch behandelt.
Wie zitiere ich KI-generierte Inhalte im Text korrekt?
Nach dem gängigen APA-Vorschlag zitierst du KI-Tools wie Software: Anbietername, Jahr, Toolname mit Versionsangabe in eckigen Klammern und URL, z. B. OpenAI (2026). ChatGPT [Large language model]. Zusätzlich solltest du die verwendeten Prompts und Outputs im Anhang dokumentieren.
Weiterführend
Die KI-Erklärung ist ein Baustein deiner gesamten Eigenständigkeitserklärung der Abschlussarbeit – dort findest du eine vollständige Vorlage zum Download. Wenn du wissen willst, wie KI-Detektoren deine Arbeit einschätzen könnten, lies unseren Artikel zu KI-Texte erkennen. Für den Umgang mit Quellen und Zitaten insgesamt hilft dir unser Leitfaden Plagiat vermeiden, und wenn du verstehen willst, wie sich diese Regeln in den größeren Rahmen guter wissenschaftlicher Praxis einfügen, lohnt sich ein Blick in unseren Artikel zum DFG-Kodex guter wissenschaftlicher Praxis.
Fazit: Ehrliche Deklaration statt Verschleierung
Die Kennzeichnungspflicht für KI-Nutzung ist kein Misstrauensvotum gegen Studierende, sondern die konsequente Übertragung eines altbekannten Prinzips auf neue Werkzeuge: Wer Hilfsmittel nutzt, gibt sie an. Mit einer sauberen Dokumentation während des Schreibprozesses – statt einer nachträglichen Rekonstruktion kurz vor Abgabe – wird aus einer vermeintlichen Hürde ein überschaubarer, routinemäßiger Teil deiner Abschlussarbeit.
